Was bezahlt die Krankenkasse?

Welche Zahnbehandlungen die Schweizer Grundversicherung uebernimmt und wann die Zusatzversicherung einspringt.

Eines der haeufigsten Missverstaendnisse im Schweizer Gesundheitssystem betrifft die Zahnbehandlungskosten: Viele Patientinnen und Patienten gehen davon aus, dass die Krankenkasse zahnaerztliche Behandlungen uebernimmt. Die Realitaet sieht anders aus. In der Schweiz sind Zahnbehandlungen grundsaetzlich nicht durch die obligatorische Grundversicherung (KVG) gedeckt – mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.

Grundversicherung (KVG): Was wird uebernommen?

Die obligatorische Grundversicherung uebernimmt Zahnarztkosten nur, wenn die Behandlung durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt ist. Konkret sind das:

Schwere Erkrankungen des Kausystems

  • Erkrankungen der Kieferknochen und des Weichteilgewebes: Tumoren, Zysten und schwere Infektionen im Kieferbereich
  • Schwere Fehlstellungen: Nur wenn sie als Geburtsgebrechen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) anerkannt sind
  • Kiefergelenksleiden: Schwere Erkrankungen des Kiefergelenks

Schwere Allgemeinerkrankungen

  • Bestimmte Blutkrankheiten
  • Schwere Immundefekte
  • Bestrahlungsfolgen im Kopf-Hals-Bereich
  • Medikamentoese Nebenwirkungen (z. B. durch Chemotherapie)

Unfaelle

Zahnschaeden durch Unfaelle werden in der Regel durch die Unfallversicherung (UVG) gedeckt, nicht durch die Krankenkasse. Bei Nichterwerbstaetigen (z. B. Kinder, Rentner) springt die Grundversicherung fuer Zahnunfaelle ein.

Was die Grundversicherung NICHT uebernimmt

Die folgenden gaengigen Behandlungen werden von der Grundversicherung nicht bezahlt:

  • Kontrollen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Dentalhygiene und Zahnreinigung
  • Kariesbehandlungen und Fuellungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Zahnkronen und Bruecken
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopaedische Behandlungen (Zahnspangen)
  • Zahnbleaching
  • Prothesen und Teilprothesen

Das bedeutet: Die allermeisten Zahnarztbesuche muessen Patientinnen und Patienten in der Schweiz selbst bezahlen.

Zusatzversicherung (VVG): Wann springt sie ein?

Die freiwillige Zahnzusatzversicherung ergaenzt die Grundversicherung und uebernimmt je nach Tarif einen Teil der Zahnarztkosten. Typische Leistungen umfassen:

  • Prozentuale Kostenbeteiligung: Haeufig werden 50 bis 75 Prozent der Behandlungskosten erstattet
  • Jaehrliche Maximalbetraege: Je nach Tarif CHF 500 bis CHF 10'000 pro Jahr
  • Leistungskatalog: Unterschiedlich je nach Anbieter – manche decken auch Dentalhygiene, Kieferorthopaedie oder Implantate

Wichtige Unterschiede zur Grundversicherung

MerkmalGrundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
AufnahmepflichtJa, jeder wird aufgenommenNein, Gesundheitspruefung moeglich
LeistungsumfangGesetzlich festgelegtVertraglich vereinbart
PraemienKantonal einheitlichIndividuell (Alter, Tarif)
Kuendigung durch KasseNicht moeglichUnter Umstaenden moeglich
Selbstbehalt/FranchiseJaJe nach Vertrag

Ergaenzungsleistungen (EL)

Personen, die Ergaenzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, haben Anspruch auf Verguetung von Zahnarztkosten. Die Leistungen variieren je nach Kanton, umfassen aber in der Regel notwendige Zahnbehandlungen. Die maximale jaehrliche Verguetung liegt bei rund CHF 3'000 (kantonal unterschiedlich). Fuer Betroffene ist es wichtig, sich bei der zustaendigen Ausgleichskasse oder der Gemeinde ueber die genauen Leistungen zu informieren.

Sozialhilfe

Sozialhilfebezueger haben in der Regel Anspruch auf die Uebernahme notwendiger Zahnarztkosten. Die Sozialhilfebehoerde erteilt eine Kostengarantie, und die Behandlung muss vorher genehmigt werden. Auch hier gelten kantonale Regelungen.

Invalidenversicherung (IV)

Die IV uebernimmt Zahnarztkosten bei anerkannten Geburtsgebrechen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, bestimmte genetische Zahnerkrankungen). Die Behandlung muss von der IV vorgaengig bewilligt werden. Eine vollstaendige Liste der anerkannten Geburtsgebrechen findet sich in der Verordnung ueber Geburtsgebrechen (GgV).

Militaerversicherung

Aktive Armeeangehoerige haben waehrend des Dienstes Anspruch auf zahnaerztliche Versorgung durch die Militaerversicherung. Auch Zahnschaeden, die waehrend des Dienstes entstehen, werden gedeckt.

Tipps fuer Patientinnen und Patienten

  • Frueh vorsorgen: Schliessen Sie eine Zahnzusatzversicherung moeglichst in jungen Jahren ab, wenn die Zaehne noch gesund sind.
  • Leistungen prueifen: Vor jeder groesseren Behandlung die Versicherungsleistungen abklaeren.
  • Kostengutsprache einholen: Bei der Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache beantragen.
  • Sonderfaelle pruefen: Bei schweren Erkrankungen oder Unfaellen pruefen, ob die Grundversicherung oder die Unfallversicherung zustaendig ist.
  • Sozialleistungen nutzen: Bei finanzieller Not die Moeglichkeiten der Ergaenzungsleistungen oder Sozialhilfe abklaeren.